Schlichtungsstelle
"Wir sind gesetzlich zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet"
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 EnWG können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
DIE ANSCHRIFT LAUTET:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Tel 030 - 27 57 240 - 0