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Netzentgelte

Die Kalkulation der Netzentgelte erfolgt nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnGW) sowie der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV). Die für die Stadtwerke Weiden von der Regierung der Oberpfalz festgelegte Erlösobergrenze ist gemäß § 17 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) in Netznutzungsentgelte für den Zugang zum Gasverteilernetz der Stadtwerke Weiden umgesetzt worden. Individuelle Netznutzungsentgelte gemäß § 20 GasNEV wurden nicht vereinbart.

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