Hausanschluss
Wenn Sie sich in unser Gasnetz einklinken möchten, finden Sie im Folgenden die Bedingungen für Ihren Netzanschluss und die Anschlussnutzung vor.
Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Netz mit Niederdruck und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Stadtwerke Weiden i.d.OPf. die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) in der Fassung vom 08.11.2006 in Verbindung mit den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Weiden i.d.OPf. zur NDAV.
Der Netzanschluss sowie dessen Nutzung in Mitteldruck ist in den Allgemeinen Bedingungen
für den Netzanschluss sowie dessen Nutzung in Mitteldruck (ABAAN-MD)
der Stadtwerke Weiden i.d.OPf. geregelt.
Wichtig: Bei größeren Renovierungen an Ihrem Gebäude müssen sie Ihren Netzbetreiber informieren! Man spricht von größeren Renovierungen, wenn die Gesamtkosten der Renovierungen 25 Prozent des Gebäudewertes ohne Grundstückswert übersteigen oder 25 Prozent der Gebäudehülle erneuert werden.
Verträge für den Erdgashausanschluss
Für die Erstellung eines entsprechenden Angebots für die Netzanschlussleitungen benötigen wir folgende Unterlagen:
- Einen amtlichen Lageplan des Gebäudes (Maßstab 1:1000)
- Einen Keller- sowie Erdgeschossgrundrissplan (Maßstab 1:100)
mit Kennzeichung des gewünschten Netzanschlussraumes/-platzes für den Anschluss
Die Unterlagen senden Sie bitte per Email, Fax oder Post an:
Stadtwerke Weiden i.d.Opf.
Abteilung Hausanschlussberatung
Gaswerkstraße 20
92637 Weiden
Abteilung Hausanschlussberatung
Netzanschlussverträge, Niederdrucke, Anlagen und Anforderungen
finden Sie hier bequem zum Download:
Die Gasbeschaffenheit in Weiden
Gas, das Sie von den Stadtwerken Weiden beziehen, verfügt über optimale Brennwerte. Die Stadtwerke Weiden liefern Erdgas der 2. Gasfamilie mit einem Betriebsheizwert von HuB 9,5 kWh/m3 (Betriebszustand) und einem Messdruck von 22 mbar.
Brennindex | HO | 11,15 kWh/m3 (Normzustand) |
Wobbeindex | Wo | ca. 14,755 kWh/m3 (Normzustand) |
Die Leistung der Stadtwerke endet nach der Hausabsperreinrichtung (HAE).
Der Gaszähler und evtl. das Gasdruckregelgerät (GDR) werden von den
Stadtwerken gestellt und in die Kundenanlage eingebaut. Alle weiteren
Teile der Gasanlage, auch das Gaszähleranschlussstück, liefert und
installiert das Installationsunternehmen. Die einschlägigen Vorschriften
und Technischen Regeln sind einzuhalten.