Netzentgelte
Die Kalkulation der Netzentgelte erfolgt nach den Vorgaben des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnGW) sowie der Gasnetzentgeltverordnung
(GasNEV). Die für die Stadtwerke Weiden von der Regierung der Oberpfalz
festgelegte Erlösobergrenze ist gemäß § 17 Anreizregulierungsverordnung
(ARegV) in Netznutzungsentgelte für den Zugang zum Gasverteilernetz der
Stadtwerke Weiden umgesetzt worden. Individuelle Netznutzungsentgelte
gemäß § 20 GasNEV wurden nicht vereinbart.
Netznutzungsentgelte 2018
Es handelt sich hierbei um die im Sinne des Paragraphen 20 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ermittelten Entgelte, die gegebenenfalls einer weiteren Anpassung noch vor dem 1. Januar 2018 bedürfen.