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Infos zum Messstellenbetrieb 

Der Messstellenbetrieb (Bereitstellung, Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen) liegt grunsätzlich in der Zuständigkeit des Netzbetreibers.

Was Sie zur Erdgas-Gaszählerauswechslung laut Eichgesetz wissen sollten

Dabei handelt es sich um Gaszähler, die im geschäftlichen Verkehr zwischen Versorgungsunternehmen und Abnehmern zur direkten Abrechnung eingesetzt werden.

Zum Einsatz kommen nur neue geeichte bzw. Beglaubigte Zähler von Herstellern / Prüfstellen, die den Nachweis der Rückführbarkeit auf nationale Normale sicherstellen.

Der Zählerwechsel erfolgt entweder durch werkseigene Monteure der Stadtwerke Weiden, oder durch eine Fremdfirma. Als zusätzlichen Service werden wir Ihre Gasinstallation kostenlos auf Gebrauchsfähigkeit prüfen.

Sollten an der Kundenanlage Mängel auftreten, wird der Verwalter / Eigentümer vom Fachbereich „Hausanschlussberatung“ der Stadtwerke Weiden informiert.

Gültigkeitsdauer der Eichung

  • Balgengaszähler der Größen NB 6 oder G6 (Tarifkunden) und kleiner sowie Turbinenradzähler mit dauergeschmierten Lagern der Turbinenradwelle (ohne Schmierungseinrichtung) – 8 Jahre
  • Balgengaszähler der Größen NB 10 oder GT 10 (Tarifkunden mit Mehrverbrauch), Turbinenradzähler mit Schmierungseinrichtung der Größen NB 3000 oder G 2500 und kleiner sowie Wirbelgaszähler – 12 Jahre
  • Ab Balgen- und Drehkolbengaszähler der Größen NB 20 bis NB 1000 oder G 16 bis G 1000 (Großabnehmer) – 16 Jahre

Sie haben Fragen zum Messstellenbetrieb und zur Eichung? Dann melde Sie sich bei uns.

Messstellenbetrieb

Tel 0961 67 13 -700

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